Aktuelle Bauleitplanung
Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Krögelstein IV"
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Krögelstein IV", Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, Lkrs. Bayreuth
im Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan "Krögelstein IV" Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, Lkrs. Bayreuth
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 21.09.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan-Vorentwurf in Krögelstein, Stadt Hollfeld, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungsplan Krögelstein IV".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Süden von Krögelstein in der Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld. Es grenzt im Norden an die bestehende Bebauung von Krögelstein und grenzt im Westen, Süden und Osten an die freie Flur. Im Süden grenzt das Plangebiet zusätzlich teilweise an einen bestehenden Aussiedlerhof.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Krögelstein liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 1219, 1222/3 und 1226
Flurnummern teilweise: 1224/8, 1225 und 1232/1
Gemäß § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - handelt es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche im Sinne des § 13b BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für das weitere Verfahren gelten somit die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.05.2022 wurde vom Stadtrat Hollfeld am 31.05.2022 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum zu geringen Teilen in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum allerdings geringfügig verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 31.05.2022 in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 5. August 2022
Außerdem sind Vorentwurf und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hartmut Stern
1. Bürgermeister
Stadt Hollfeld