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Hollfelder Einkaufsgutschein und Neubürg-Geld schließen sich zusammen

Bereiten Sie zu Geburtstagen oder anderen Jubiläen eine Freude und verschenken Sie einen oder mehrere Gutscheine im Wert von je 10,00 Euro.

Der Hollfelder Gutschein kann weiterhin ohne Zeitbegrenzung eingelöst werden, die Restbestände werden noch zum Kauf angeboten.

Das Neubürg-Geld

Die Stadt Hollfeld hat sich dazu entschlossen, den „Hollfelder Gutschein“ mit dem „Neubürg-Geld“ zu fusionieren. Dadurch ergeben sich viele Vorteile für Kundenseite als auch für die teilnehmenden Gewerbetreibenden in Hollfeld.

Vorteile für Kundenseite:

Sie können als Kunde/Kundin das „Neubürg-Geld“ nicht nur wie bisher beim „Hollfelder Gutschein“ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld erwerben, sondern zusätzlich in weiteren Verkaufsstellen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (Posertouristik, Bahnhofstraße 12 B, 96142 Hollfeld sowie Tanja´s Blumenparadies, Hauptstraße 9, 95515 Plankenfels) und auch Verkaufsstellen außerhalb Hollfelds nutzen.

Die annehmenden Geschäfte innerhalb der Stadt Hollfeld sind zwischen „Hollfelder Gutscheinen“ und „Neubürg-Geld“ nahezu identisch. Sie können dort also Ihre Gutscheine problemlos weiter einlösen

Auch jetzt schon können Sie das „Neubürg-Geld“ an den vorher genannten Stellen erwerben und einlösen. Alle Verkaufs- und Annahmestellen finden Sie übersichtlich auf der Internetseite www.neubuerg.de/neubuerggeld.

Vorteile für Gewerbetreibende:

Sie als teilnehmende/r Gewerbetreibende/r profitieren vor allem durch einen noch größeren Kundenkreis und Wegfall der Kostenpauschale für den „Hollfelder Gutschein“, da das „Neubürg-Geld“ völlig kostenfrei ist.

Durch den größeren Geltungsbereich des „Neubürg-Gelds“ bietet sich die Chance, dass auch Kundinnen und Kunden von umliegenden Gemeinden ihr „Neubürg-Geld“ in Ihrem Geschäft innerhalb der Stadt Hollfeld einlösen.

Was ist zu beachten:

Der Restbestand an „Hollfelder Gutscheinen“ wird noch verkauft und darf auch eingelöst werden. Ebenso besteht weiterhin für die Gewerbetreibenden die Möglichkeit, die „Hollfelder Gutscheine“ gegenüber der Stadt Hollfeld abzurechnen. Sollten die „Hollfelder Gutscheine“ restlos verkauft sein, geht der Gutscheinverkauf nahtlos über auf Verkauf von „Neubürg-Geld“.

Sollten Sie zu den beiden Gutscheinarten bzw. zu den künftigen Änderungen Fragen haben oder mit Ihrem Gewerbe am „Neubürg-Geld“ teilnehmen wollen, stehen Ihnen gerne Frau Kugler vom Verein Rund und um die Neubürg – Fränkische Schweiz e.V. (Tel. 09279-923241) oder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld (Tel. 09274 980-0) zur Verfügung.

Die Einkaufsgutscheine erhalten Sie im Rathaus

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