Volkshochschule Hollfeld
Kursangebot für das Frühjahr-/Sommersemester 2022
Corona
Grundsätzliche Regelungen nach der derzeit aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung
Abstandsregelung
(1,5 m) ist wo immer möglich einzuhalten, auf ausreichende Handhygiene und Belüftung ist zu achten.
FFP2-Maskenpflicht
gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Veranstalter sind verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen zur Maskenpflicht sicherzustellen.
- Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
- Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommu-nikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.
Regelungen für Teilnehmer*innen
- FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
- Es gilt die 3G-Regel für Teilnehmer*innen (d.h. PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind)
Getesteten Personen stehen gleich:
--- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
--- Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
--- noch nicht eingeschulte Kinder.
Führungen:
3G (nach Rücksprache mit dem KM fallen Führungen im Rahmen von Bildungsveranstaltungen unter 3G); keine Unterscheidung zwischen Indoor und Outdoor
Gesundheitskurse:
3G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht entfällt bei „Sportausübung“, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann