Musikschule Hollfeld
Unsere Musikschule wurde im September 1995 gegründet. Sie ist Mitglied im Verband der deutschen Musikschulen, im Verband der bayerischen Musikschulen sowie beim Nordbayerischen Musikverband.
Es werden zur Zeit ca. 90 Schüler unterrichtet. Die jüngsten sind die Kleinkinder ab 6 Monaten im Baby-Mutter-Kind-Kurs und die Eltern-Kind-Teilnehmer in Euline-Klimperbein-Kursen. Ab 4 Jahren sammeln die Kinder der musikalischen Früherziehung tanzend und singend ihre ersten Erfahrungen.
Außerdem können folgende Instrumente an der Musikschule erlernt werden: Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Tuba, Waldhorn, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Klavier.
Der Unterricht wird als Einzel- und als Gruppenunterricht von Musikschullehrern mit abgeschlossenem Musikstudium erteilt. Ferner gibt es eine Nachwuchsbläsergruppe, die Schulband sowie eine Kooperation mit der Grundschule für die Bläserklassenausbildung. Natürlich gibt es auch Aufführungen an der Musikschule, wie die Mitwirkung am Weihnachtsmarkt, Adventskonzert, Vorspiele, Frühjahrskonzert im St. Gangolf, Musikschulfest und viele weitere Veranstaltungen.
Weitere Informationen
Leitung
Schuljahr
Anmeldefristen
Gebühren
Instrumentenkauf
Kündigung
Kontakt
Unterrichtsangebot
Überblick
Instrumentalbereich
Ensembles
Lehrerkollegium
Klaus Hammer
Trompete, Posaune, Horn, Tuba, Waldhorn
Schulband
Bläserklassenausbildung
Barbara Kiessling
Musikalische Früherziehung, Baby Mutter Kind Kurs
Schlagzeug, Blockflöte, Klavier
Susanne Burkhardt
Blockflöte, Querflöte
Leitung
Jährliche Veranstaltungen
musikalische Begleitung des Martinsumzuges der Grundschule
Mitwirkung am Weihnachtsmarkt in Plankenfels und Hollfeld
Adventskonzert
Vorspiele in den Caritas Hausgemeinschaften für Senioren St. Elisabeth, Hollfeld
Frühjahrskonzert
Musikschulfest / Tag der offenen Tür auf dem Marienplatz
Ermäßigungen der Gebühren
Erhält ein Schüler in mehr als einem Fach Unterricht, so gelten folgende Gebührensätze: Erstes Fach 100 %, zweites und jedes weitere Fach 80 %.
Sozialermäßigung: kann auf Antrag gewährt werden und wird im Einzelfall vom Stadtrat entschieden.
Leistungen aus dem Teilhabepaket können beim Landratsamt beantragt werden.
Sie können sich die Gebührensatzung als PDF-Datei herunterladen.
Anmeldeformular und Gebührensatzung
Bitte ausdrucken und ausfüllen: