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Kurbeitrag

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Die Stadt Hollfeld hat das Prädikat "staatlich anerkannter Erholungsort". Dieser Status bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt oder die Erweiterung verschiedenster touristischer Dienstleistungen darstellt. Der Kurbeitrag der Stadt Hollfeld dient zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen und zur Herstellung, Pflege und Instandhaltung sowie Deckung des Aufwands für die touristische, sportliche und kulturelle Betreuung der Gäste. 

 

Weitere Informationen zum Download:

 

Aktuelle Kurbeitragssatzung

Erhebungsbogen für Gastgeber zum Ausdrucken (PDF-Datei)

Erhebungsbogen für Gastgeber zum Ausdrucken (Exel-Datei)