Cannabis-Verbot im städtischen Freibad!
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist durch Gesetz beschränkt. Es ist u. a. nicht zulässig, in der unmittelbaren Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten zu konsumieren. Der Konsum von Cannabis ist daher im städtischen Freibad sowie in dessen Sichtweite verboten. Wir bitten um Beachtung! Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.








