6. (vereinfachte) Änderung „Änderung der Textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 im Gewerbegebiet Hollfeld-Nord für den Bereich Sondergebiet SO 1“
Die sechste (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hollfeld-Nord – 1. Änderung“ der Stadt Hollfeld umfasst die Änderung der textlichen Festsetzungen zum Sondergebiet SO 1 um die zusätzliche Möglichkeit eine Tagespflegeeinrichtung, Physiotherapie und/oder medizinischem Handwerk anzusiedeln.
Alle bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie die Festsetzungen zur 1., 2., 3., 4. und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 behalten ihre Gültigkeit.
Daher erfolgt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB)
Vierte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hollfeld "Askenleite"
Auf dem Grundstück der Flurnummer 1174 Gemarkung Hollfeld soll der Bau von einem Wohngebäude mit Garagen ermöglicht werden. Da durch die Aufnahme eines zusätzlichen Baurechtes gegen die Grundzüge der vorhandenen Bauleitplanung widersprochen wird, ist das Bauvorhaben nur möglich, wenn der Bebauungsplan Nr. 7 "Askenleite" und der Flächennutzungsplan der Stadt Hollfeld entsprechend geändert werden. Der Stadtrat hat seine Zustimmung zu den Änderungsentwürfen erteilt.
Daher erfolgt nun die frühzeitige Beteiligugung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB).
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Hollfeld
Ortsabrundungssatzungen
Freienfels |
Stechendorf |
Moggendorf |
Treppendorf |
Drosendorf Ost |
Flächennutzungsplan
Änderungen: