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Datenschutzhinweise Meldeschein

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 

1. Anlass der Erhebung

Erfüllung der Meldepflicht aus §§ 29 Abs. 2 bis 4 BMG sowie Feststellung des Kurbeitrages

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das


Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld,

Marienplatz 18, 96142 Hollfeld

 

Telefon: (09274) 9800

E-Mail:

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth

 

Tel.: (0921) 728142
E-Mail:

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 29 Abs. 2 bis 4 BMG sowie Feststellung des Kurbeitrages

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG) und der kommunalten Kurbeitragssatzung erhoben.

 

5. Quelle der Daten

Ihre Daten werden in den jeweiligen Beherbergungsstätten erhoben, bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen hat der Reiseleiter Anzahl und Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden anzugeben.

 

6. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die öffentliche Stelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen:

  • Familienname

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit

  • Anschrift

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise

  • Zahl der Mitreisenden und ihrer Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Abs. 2 und 3 BMGSeriennummer des Identitätsdokumentes

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten verbleiben in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld

 

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

 

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Meldescheine sind vom Tag der Anreise an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

 

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 29 und 30 BMG und aus der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 26.10.2021. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann nach § 54 Abs. 2 Nr. 8-11 und § 54 Abs. 3 BMG ein Bußgeld verhängt werden.

 

12. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.