Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet
werden?
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwer-wiegenden
Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden
können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann ge-rade bei Vereins- und Straßenfesten
oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der
Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu
verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
Hinweis zur Verantwortung:
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und
strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?
In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu
gehören
- Fleisch und Wurstwaren
- Milch und Milchprodukte
- Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z.B. Sahnetorten)
- Fische, Krebse, Weichtiere (frutti di mare)
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen.
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z.B. über Geschirr und
Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss
die folgenden Hygieneregeln genau beachten.
Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Regeln im Umgang
mit Lebensmitteln unterschieden werden:
Gesetzliche Tätigkeitsverbote
Personen mit
- Akuter infektiöser Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall,
evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Fieber), ausgelöst durch Bakterien oder Viren
- Typhus oder Paratyphus
- Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)
- infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass
Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen übertragen
werden können
dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des
privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein
Arzt die Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende
Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahe legen.
Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer Stuhlprobe den Nachweis der
Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia
coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch dann, wenn diese
Bakterien ohne Krankheitssymptome ausgeschieden werden (sogenannte
Ausscheider).
Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn
sie nach einem Auslandsaufenthalt auftreten:
· Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag,
gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber
· Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und
Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus
· Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine
Virushepatitis hin
· Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt,
nässend oder geschwollen sind
Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch.
Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit Lebensmitteln:
- Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und selbstverständlich
nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser.
Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher.
- Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr ab.
- Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel). Vermeiden Sie durch
Einmalhandschuhe direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
- Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel.
- Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem
Pflaster ab.
- Weitere Informationen enthält die Broschüre Lebensmittelinfektionen
vermeiden, die Sie im Internet unter der Adresse www.stmugv.bayern.de herunterladen
oder beim Gesundheitsamt erhalten können.
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