Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgsetzes (EnWG) mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hollfeld für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Hollfeld für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.