Grundversorger

 

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers:
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt das Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.

Der Grundversorger für die Stadt Hollfeld(Netzabteilung/Verteilung) ist die Stadt Hollfeld (Vertriebsabteilung).



Mit Wirkung ab dem 01.01.2007 ist der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG jeweils auf den Zeitraum von drei Jahren zu bestimmen. Als Grundversorger gilt demnach das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger für die Stadt Hollfeld (Netzabteilung/Verteilung) ist für die Jahre 2010 – 2012 weiterhin die Stadt Hollfeld (Vertriebsabteilung).

 

Stromversorger für das Stadtgebiet Hollfeld · Marienplatz 18 · 96142 Hollfeld · Telefon: 09274 - 8372