Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten
Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli,
erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei
Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im
Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers:
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das
Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt das
Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger für die Stadt Hollfeld(Netzabteilung/Verteilung) ist die
Stadt Hollfeld (Vertriebsabteilung).
Mit Wirkung ab dem 01.01.2007 ist der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG
jeweils auf den Zeitraum von drei Jahren zu bestimmen. Als Grundversorger gilt
demnach das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in
einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger für die Stadt Hollfeld (Netzabteilung/Verteilung) ist für
die Jahre 2010 – 2012 weiterhin die Stadt Hollfeld (Vertriebsabteilung).