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Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an uns.


Stadt Hollfeld - Marienplatz 18 - 96142 Hollfeld - Telefon: 09274/9800 - Fax: 09274/980-29 - e-Mail: stadt@hollfeld.de