Strom-, Wasser- und Kanalabrechnung in Hollfeld
Ablesung der Zähler
Das Geschäftsjahr erfasst den Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. September des
Folgejahres. Die Zähler werden im September abgelesen; in den Ortsteilen nur die
Wasserzähler. Bitte sorgen Sie dafür, dass unsere Ableser jederzeit Zugang haben. Der
Ablesetermin wird im Mitteilungsblatt rechtzeitig veröffentlicht.
Abrechnung des Verbrauchs
Wie auch bei den monatlichen Pauschalen werden, soweit Abbuchungserklärungen
vorliegen, die Beträge abgebucht, ansonsten sind sie fristgerecht bei der Stadtkasse
einzuzahlen. Die Abrechnung werden im Oktober zugestellt.
Künftige monatliche Abschlagszahlungen / Strom
Der monatlich von Ihnen zu zahlende Abschlagsbeitrag wird von uns auf der Grundlage
des von Ihnen gewählten bzw. durch die Bestabrechnung ermittelten Tarifs anteilig für
den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Stromverbrauch in zuletzt abgerechneten
Zeitraum festgestellt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die
künftige Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch vergleichbarer
Kunden. Sollten sich während des Jahres Ihre Verbrauchsgewohnheiten wesentlich ändern,
bitten wir um Mitteilung. Wir werden dann den Abschlagsbetrag dem neuen Verbrauch
anpassen. Bei Preisänderungen behalten wir uns vor, Abschlagsbeträge entsprechend
anzugleichen.
Auskunft und Beratung
Sollten Sie Rückfragen zu den allgemeinen Tarifen oder dieser Abrechnung haben, so
wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke, Rathaus Hollfeld: Telefon: (0 92 74) 9 80-23 Frau
Schrenker oder an den Bauhof: Telefon (0 92 74) 83 72 Herrn Böhm.
Wohnungswechsel, Beendigung der Vertragsverhältnisse
Bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bleibt der Kunde für die Bezahlung des
Verbrauchs verantwortlich. Geben sie uns deshalb den Termin für einen beabsichtigten
Umzug usw. rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, bekannt.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug erheben wir für jede Mahnung fälliger Beträge einen
Pauschalbetrag zwischen 4,50 EUR und 20,00 EUR (je nach Höhe des fälligen Betrages).
Für das Einbringen eines fälligen Betrages durch unseren Beauftragten berechnen wir je
Inkassogang den Verrechnungssatz einer Monteurstunde.
Achtung
Soweit im Ausnahmefall von einem Mitbewerber Strom beziehen, wird die Zählerablesung
trotzdem durch die Stadt Hollfeld vorgenommen, da die Stadtwerke als Netzbetreiber die
Daten gesammelt an den jeweiligen Stromanbieter weitermelden müssen.
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