Verwaltungsgemeinschaft
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Hollfeld Aufseß Plankenfels


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Strom-, Wasser- und Kanalabrechnung in Hollfeld

Ablesung der Zähler
Das Geschäftsjahr erfasst den Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Die Zähler werden im September abgelesen; in den Ortsteilen nur die Wasserzähler. Bitte sorgen Sie dafür, dass unsere Ableser jederzeit Zugang haben. Der Ablesetermin wird im Mitteilungsblatt rechtzeitig veröffentlicht.

Abrechnung des Verbrauchs
Wie auch bei den monatlichen Pauschalen werden, soweit Abbuchungserklärungen vorliegen, die Beträge abgebucht, ansonsten sind sie fristgerecht bei der Stadtkasse einzuzahlen. Die Abrechnung werden im Oktober zugestellt.

Künftige monatliche Abschlagszahlungen / Strom
Der monatlich von Ihnen zu zahlende Abschlagsbeitrag wird von uns auf der Grundlage des von Ihnen gewählten bzw. durch die Bestabrechnung ermittelten Tarifs anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Stromverbrauch in zuletzt abgerechneten Zeitraum festgestellt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die künftige Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch vergleichbarer Kunden. Sollten sich während des Jahres Ihre Verbrauchsgewohnheiten wesentlich ändern, bitten wir um Mitteilung. Wir werden dann den Abschlagsbetrag dem neuen Verbrauch anpassen. Bei Preisänderungen behalten wir uns vor, Abschlagsbeträge entsprechend anzugleichen.

Auskunft und Beratung
Sollten Sie Rückfragen zu den allgemeinen Tarifen oder dieser Abrechnung haben, so wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke, Rathaus Hollfeld: Telefon: (0 92 74) 9 80-23 Frau Schrenker oder an den Bauhof: Telefon (0 92 74) 83 72 Herrn Böhm.

Wohnungswechsel, Beendigung der Vertragsverhältnisse
Bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bleibt der Kunde für die Bezahlung des Verbrauchs verantwortlich. Geben sie uns deshalb den Termin für einen beabsichtigten Umzug usw. rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, bekannt.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug erheben wir für jede Mahnung fälliger Beträge einen Pauschalbetrag zwischen 4,50 EUR und 20,00 EUR (je nach Höhe des fälligen Betrages).
Für das Einbringen eines fälligen Betrages durch unseren Beauftragten berechnen wir je Inkassogang den Verrechnungssatz einer Monteurstunde.

Achtung
Soweit im Ausnahmefall von einem Mitbewerber Strom beziehen, wird die Zählerablesung trotzdem durch die Stadt Hollfeld vorgenommen, da die Stadtwerke als Netzbetreiber die Daten gesammelt an den jeweiligen Stromanbieter weitermelden müssen.

 


Stadt Hollfeld - Marienplatz 18 - 96142 Hollfeld - Telefon: 09274/9800 - Fax: 09274/980-29 - e-Mail: stadt@hollfeld.de