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Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wird Ihnen zum Jahresende für das kommende Jahr zugeschickt.
Bitte prüfen Sie bei Zustellung die Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
| Änderungen |
Eventuelle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte werden von Ihrem
Einwohnermeldeamt vorgenommen.
(Kinder unter 18 Jahre, Konfession, Lohnsteuerklasse)
Bei Ehepartnern müssen beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden
Freibeträge werden von dem zuständigen Finanzamt eingetragen.
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| Verlust: |
Bitte beantragen Sie Ihre Ersatz-Lohnsteuerkarte in dem Einwohnermeldeamt, bei
dem Sie vor dem 20.09. des Vorjahres gemeldet waren. |
| weitere Lohnsteuerkarten: |
Lohnsteuerkarten der Klasse 6 werden auch von dem zuständigen Einwohnermeldeamt
ausgestellt. |
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