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Fischerei
Fischereischein:
| Jugendfischereischein |
für Jugendliche ab 10 Jahre,
gültig bis max. 18 Jahre
1 Paßbild
Erziehungsberechtigter muss den Fischereischein beantragen
|
| Fischereischein |
persönlich beantragen
1 Paßbild
Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung
Kosten: Gebühren laut Gebührenordnung
gültig für 5 Jahre oder wahlweise auf Lebenszeit |
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Kosten können im Einwohnermeldeamt erfragt werden. |
Anträge für die Anmeldung zur Fischereiprüfung liegen im Einwohnermeldeamt
vor. |