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Personalausweis

Informationen zum Personalausweis ab 01. November 2010

Der neue Personalausweis ab 01.11.2010

Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Wir informieren Sie über die Karte mit dem integrierten kontaktlosen Chip, über die neuen Funktionen und den Zugriffsschutz. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche physische Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Ausweisdaten hinzugekommen: die Zugangsnummer vorn und der Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite. Eine weitere Neuerung ist, dass die Anschrift um die Postleitzahl ergänzt wurde. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein kontaktlos lesbarer Computerchip untergebracht, mit welchem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip werden persönliche Ausweisdaten elektronisch gespeichert und mit einem Schutz gegen das unberechtigte Auslesen gesichert.

Zum Beantragen des neuen Personalausweises ab dem 01.11.2010 ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig.
Weiterhin wird ein aktuelles, biometrisches Passfoto benötigt. Die Beantragung ist
nur noch im Rathaus Hollfeld zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Beantragung des neuen Ausweises, da in der Regel ca. 10 - 15 Minuten für den kompletten Antragsdatensatz benötigt werden.

Gebührentabelle für den Personalausweis ab dem 01.11.2010
(Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten)

• Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 EUR

• Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 EUR

• Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR

• Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-Pin in eine persönliche Pin gebührenfrei

• Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 EUR

• Ändern der Pin 6,00 EUR

• Ändern der Anschrift bei Umzug gebührenfrei

• Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

• Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 EUR

Weitere Informationen sowie die Infobroschüre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.

 

Reisepass Im Regelfall für Personen ab 12 Jahre, auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

PERSÖNLICH beantragen, Kinder in Begleitung von mind. einem Erziehungsberechtigten
1 Paßbild, Frontalaufnahme nach internationalem Standard

Kosten: 37,50 EURO bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
59,00 EURO ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
Beantragungsdauer: ca. 4 Wochen

Passbilder müssen biometrietauglich sein:

Express-EU-Reisepass Kosten 69,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr, ab dem 24. Lebensjahr 91,00 Euro
Beantragungsdauer: innerhalb von 72 Stunden werktags (ohne Feiertag und Wochenende) erhältlich, wenn er vor 11.30 Uhr bestellt wird. Abholung ist nur während der regulären Öffnungszeiten möglich. Genaue Abholungszeit bitte im Einzelfall mit den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes absprechen.

Kinderreisepass Gültigkeitsdauer 6 Jahre, bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

- biometrietaugliches Paßbild 
- Unterschrift ab 7 Jahre zwingend
Kosten: 13,00 Euro

Hinweis: Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr verlängert und Kinder können auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.

vorläufiger
Personalausweis
PERSÖNLICH beantragen
1 Paßbild

Kosten: 8,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 3 Monate
Beantragungsdauer: 1 Tag

vorläufiger
Reisepass
PERSÖNLICH beantragen
1 biometrietaugliches Paßbild

Kosten: 26,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Beantragungsdauer: 1 Tag

biometriegeschützter Reisepass Der deutsche Bundestag entschied im Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 02.01.2002, biometrische Merkmale und Verfahren für Pässe vorzusehen: Damit wird sichergestellt, dass alle europäischen Pässe auf ein einheitliches hohes Sicherheitsniveau gehoben werden. Die EG-Verordnung sieht eine stufenweise Einführung zweier biometrischer Merkmale verbindlich vor. So ist das Gesichtsbild in digitaler Form und ab November 2007 Fingerabdrücke auf einem Chip in den Pass integriert. Die Passbilder müssen den neuen Qualitätskriterien entsprechen.  Es werden jedoch weiterhin die bisherigen, noch gültigen Pässe anerkannt.

Stadt Hollfeld - Marienplatz 18 - 96142 Hollfeld - Telefon: 09274/9800 - Fax: 09274/980-29 - e-Mail: stadt@hollfeld.de