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Ausweise
| Personalausweis |
im Regelfall für Personen ab 16 Jahre, kann auch für Kinder
jedes Alters beantragt werden
PERSÖNLICH beantragen, bei Kinder muss mindestens ein
Erziehungsberechtigter bei der Beantragung anwesend sein
1 Paßbild (Profilbild oder Frontalaufnahme)Kosten: 8,00 EURO
Gültigkeitsdauer: ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre, bis zum 24. Lebensjahr
6 Jahre
Beantragungsdauer: ca. 4 Wochen
Informationen zum Personalausweis ab 01. November 2010 |
| Reisepass |
Im Regelfall für Personen ab 12 Jahre, auf Wunsch der Eltern
kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei
Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
PERSÖNLICH beantragen, Kinder in Begleitung von mind. einem
Erziehungsberechtigten
1 Paßbild, Frontalaufnahme nach internationalem StandardKosten: 37,50 EURO bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer:
6 Jahre
59,00 EURO ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
Beantragungsdauer: ca. 4 Wochen
Passbilder müssen biometrietauglich sein:

Express-EU-Reisepass Kosten 69,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr, ab dem
24.
Lebensjahr 91,00 Euro
Beantragungsdauer: innerhalb von 72 Stunden werktags (ohne Feiertag und
Wochenende) erhältlich, wenn er vor 11.30 Uhr bestellt
wird. Abholung ist nur während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Genaue Abholungszeit bitte im Einzelfall mit den Mitarbeitern des
Einwohnermeldeamtes absprechen.
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| Kinderreisepass |
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gültigkeitsdauer 6 Jahre, bis maximal zur Vollendung des 12.
Lebensjahres- biometrietaugliches Paßbild
- Unterschrift ab 7 Jahre zwingend
Kosten: 13,00 Euro
Hinweis: Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr verlängert und
Kinder können auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen
werden. |
vorläufiger
Personalausweis |
PERSÖNLICH beantragen
1 PaßbildKosten: 8,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 3 Monate
Beantragungsdauer: 1 Tag |
vorläufiger
Reisepass |
PERSÖNLICH beantragen
1 biometrietaugliches PaßbildKosten: 26,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Beantragungsdauer: 1 Tag
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| biometriegeschützter Reisepass |
Der deutsche Bundestag entschied im Terrorismusbekämpfungsgesetz
vom 02.01.2002, biometrische Merkmale und Verfahren für Pässe vorzusehen: Damit wird
sichergestellt, dass alle europäischen Pässe auf ein einheitliches hohes
Sicherheitsniveau gehoben werden. Die EG-Verordnung sieht eine stufenweise Einführung
zweier biometrischer Merkmale verbindlich vor. So ist das Gesichtsbild in digitaler Form
und ab November 2007 Fingerabdrücke auf einem Chip in den Pass integriert.
Die
Passbilder müssen den neuen Qualitätskriterien entsprechen. Es werden
jedoch weiterhin die bisherigen, noch gültigen Pässe anerkannt. |
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