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Ausweise
| Personalausweis |
Informationen zum Personalausweis ab 01. November 2010
Der neue Personalausweis ab 01.11.2010
Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im
Scheckkartenformat. Wir informieren Sie über die Karte mit dem
integrierten kontaktlosen Chip, über die neuen Funktionen und den
Zugriffsschutz. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue
Dokument zahlreiche physische Sicherheitsmerkmale, die die
Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck
mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter
Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Ausweisdaten hinzugekommen:
die Zugangsnummer vorn und der Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite. Eine weitere Neuerung ist, dass die
Anschrift um die Postleitzahl ergänzt wurde. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein kontaktlos lesbarer
Computerchip untergebracht, mit welchem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip werden
persönliche Ausweisdaten elektronisch gespeichert und mit einem Schutz gegen das unberechtigte Auslesen gesichert.
Zum
Beantragen des
neuen Personalausweises ab dem 01.11.2010
ist das persönliche
Erscheinen zwingend notwendig.
Weiterhin wird ein aktuelles, biometrisches Passfoto
benötigt. Die Beantragung ist
nur noch im
Rathaus Hollfeld
zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Bitte nehmen Sie sich
Zeit für die Beantragung des neuen Ausweises, da in der Regel ca. 10 - 15 Minuten für den kompletten Antragsdatensatz
benötigt werden.
Gebührentabelle
für den
Personalausweis ab dem 01.11.2010
(Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten)
• Antragsteller ab 24 Jahren
28,80 EUR
• Antragsteller unter 24 Jahren
22,80 EUR
• Vorläufiger Personalausweis
10,00 EUR
• Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der
Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der
Transport-Pin in eine persönliche Pin
gebührenfrei
• Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6,00 EUR
• Ändern der Pin
6,00 EUR
• Ändern der Anschrift bei Umzug
gebührenfrei
• Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
• Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 EUR
Weitere Informationen sowie die Infobroschüre erhalten Sie im
Einwohnermeldeamt.
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| Reisepass |
Im Regelfall für Personen ab 12 Jahre, auf Wunsch der Eltern
kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei
Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
PERSÖNLICH beantragen, Kinder in Begleitung von mind. einem
Erziehungsberechtigten
1 Paßbild, Frontalaufnahme nach internationalem StandardKosten: 37,50 EURO bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer:
6 Jahre
59,00 EURO ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
Beantragungsdauer: ca. 4 Wochen
Passbilder müssen biometrietauglich sein:

Express-EU-Reisepass Kosten 69,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr, ab dem
24.
Lebensjahr 91,00 Euro
Beantragungsdauer: innerhalb von 72 Stunden werktags (ohne Feiertag und
Wochenende) erhältlich, wenn er vor 11.30 Uhr bestellt
wird. Abholung ist nur während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Genaue Abholungszeit bitte im Einzelfall mit den Mitarbeitern des
Einwohnermeldeamtes absprechen.
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| Kinderreisepass |
Gültigkeitsdauer 6 Jahre, bis maximal zur Vollendung des 12.
Lebensjahres - biometrietaugliches Paßbild
- Unterschrift ab 7 Jahre zwingend
Kosten: 13,00 Euro
Hinweis: Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr verlängert und
Kinder können auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen
werden. |
vorläufiger
Personalausweis |
PERSÖNLICH beantragen
1 PaßbildKosten: 8,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 3 Monate
Beantragungsdauer: 1 Tag |
vorläufiger
Reisepass |
PERSÖNLICH beantragen
1 biometrietaugliches PaßbildKosten: 26,00 EURO
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Beantragungsdauer: 1 Tag
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| biometriegeschützter Reisepass |
Der deutsche Bundestag entschied im Terrorismusbekämpfungsgesetz
vom 02.01.2002, biometrische Merkmale und Verfahren für Pässe vorzusehen: Damit wird
sichergestellt, dass alle europäischen Pässe auf ein einheitliches hohes
Sicherheitsniveau gehoben werden. Die EG-Verordnung sieht eine stufenweise Einführung
zweier biometrischer Merkmale verbindlich vor. So ist das Gesichtsbild in digitaler Form
und ab November 2007 Fingerabdrücke auf einem Chip in den Pass integriert.
Die
Passbilder müssen den neuen Qualitätskriterien entsprechen. Es werden
jedoch weiterhin die bisherigen, noch gültigen Pässe anerkannt. |
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