Musikschule Hollfeld

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Gebühren:

Fälligkeit:
Die Gebührenschuld wird jeweils am 15.09., 15.12., 15.03. und 15.06. eines jeden Jahres fällig.

Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

Ermäßigungen:

  • Geschwisterermäßigung 10 % für das 2. und jedes weitere Kind

  • Erhält ein Schüler in mehr als einem Fach Unterricht, so gelten auf Antrag folgende Gebührensätze: Erstes Fach 100%, zweites und jedes weitere Fach 80%.

  • Sozialermäßigung kann auf Antrag gewährt werden und wird im Einzelfall vom Stadtrat entschieden.

Fordern Sie die vollständige Gebührensatzung an: - e-Mail: stadt@hollfeld.de


Stadt Hollfeld - Marienplatz 18 - 96142 Hollfeld - Telefon: 09274/9800 - Fax: 09274/980-29 - e-Mail: stadt@hollfeld.de