Musikschule Hollfeld
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Gebühren:
Fälligkeit:
Die Gebührenschuld wird jeweils am 15.09., 15.12., 15.03. und 15.06. eines jeden Jahres
fällig.
Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Ermäßigungen:
Geschwisterermäßigung 10 % für das 2. und jedes weitere Kind
Erhält ein Schüler in mehr als einem Fach Unterricht, so gelten
auf Antrag folgende Gebührensätze: Erstes Fach 100%, zweites und jedes weitere Fach 80%.
Sozialermäßigung kann auf Antrag gewährt werden und wird im
Einzelfall vom Stadtrat entschieden.
Fordern Sie die vollständige Gebührensatzung an: - e-Mail: stadt@hollfeld.de |